Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gibt es ab dem 23. Dezember 2020 eine Neuregelung in Bezug auf die Zahlung der Maklerprovision.
Für die Höhe der Maklerprovision gibt es keine einheitliche Regelung.
Die Provision wird hier zu je 50% von dem Verkäufer (in unserem Fall 2,38% inkl. MwSt.) sowie dem Käufer (2,38% inkl. MwSt.) getragen, sofern es sich bei dem Käufer um eine Privatperson handelt.
Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken oder Unternehmern greift diese Regelung nicht. Hier wird die Provision (4,76% inkl. MwSt.) in der Regel vom Käufer getragen.