Maklerprovision – ein oft undurchsichtiges Thema

Ein Vergleich der Maklerprovision macht Sinn und spart unter Umständen viel Geld

Verkauf

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gibt es ab dem 23. Dezember 2020 eine Neuregelung in Bezug auf die Zahlung der Maklerprovision.
Für die Höhe der Maklerprovision gibt es keine einheitliche Regelung.

Die Provision wird hier zu je 50% von dem Verkäufer (in unserem Fall 2,38% inkl. MwSt.) sowie dem Käufer (2,38% inkl. MwSt.) getragen, sofern es sich bei dem Käufer um eine Privatperson handelt.

Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken oder Unternehmern greift diese Regelung nicht. Hier wird die Provision (4,76% inkl. MwSt.) in der Regel vom Käufer getragen.

Vermietung

Bei der Vermietung von Wohneigentum gilt das sog. „Bestellerprinzip“. Hierbei hat derjenige die Kosten des Immobilienmaklers zu zahlen, der die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat – meistens der Vermieter.

Wir berechnen für die Vermarktung von Wohneigentum 1,5 Nettokaltmieten inkl. Mehrwertsteuer.

Mögliche Ersparnis

Für unseren Maklerservice im Verkaufsbereich berechnen wir jeweils 2,38% Provision (inkl. MwSt.).

Transparenz ist uns wichtig – vergleichen Sie.

Beispielrechnung:

Verkaufspreis: 300.000 Euro
Häufig verwendete Provision: jeweils 3,57% (inkl. MwSt.)
Ihre Ersparnis: 3.570 Euro
Ihr Käufer spart: 3.570 Euro
Gesamtersparnis: 7.140 Euro

Verkaufspreis: 300.000 Euro

Häufig verwendete Provision: 3,57% (inkl. MwSt.)

Ihre Ersparnis: 3.570 Euro

Ihr Käufer spart: 3.570 Euro

Gesamtersparnis: 7.140 Euro

Je nach Provisionshöhe und Verkaufspreis kann die Ersparnis variieren.

Keine Vermarktung – keine Provision

Eine Provisionszahlung findet nur bei einer erfolgreichen Vermarktung Ihrer Immobilie statt.